Reparatur- und Wartungsbedingungen
Allgemeine Reparatur- und Wartungsbedingungen für Vakuumpumpen und - Systeme der KNF Neuberger GmbH
I. Nicht durchführbare Reparatur/Wartung
1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur/Wartung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil – der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, – Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, – der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, – der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
2. Der Reparatur-/Wartungsgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur/Wartung haften wir nicht für Schäden am Reparatur-/Wartungsgegenstand, für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparatur-/Wartungsgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
II. Zusätzliche Bestimmungen
1. Der Auftraggeber hat den Reparaturgegenstand auf seine Kosten und Gefahr anzuliefern.
2. Eine Kontaminationserklärung ist jedem Reparaturgegenstand durch den Auftraggeber beizulegen. Diese Erklärung muss gut zugänglich an der Aussenseite der Verpackung angebracht werden.